Rechtliches
Jurisdiktion
Die englische Fassung ist der ursprüngliche und maßgebliche Text; Fassungen in anderen Sprachen sind maschinell erstellte Übersetzungen, die der Verständlichkeit dienen — bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Stand: 21. Juni 2026
1. Wer wir sind
Der Vertrag über den Dienst kommt zwischen Ihnen und [Aurora VPN Legal Entity] zustande, eingetragen in [country of incorporation] (Registernummer [registration number]), mit eingetragenem Sitz in [registered address]. Verweise auf „Aurora“, „wir“ oder „uns“ in unseren Rechtsdokumenten beziehen sich auf diese Gesellschaft.
2. Anwendbares Recht
Unser Rechtsverhältnis unterliegt [governing law], wie in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt. Dies gilt mit einem wichtigen Vorbehalt: Zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres Wohnsitzlandes haben Vorrang, soweit sie anwendbar sind, und nichts in unseren Bedingungen entzieht Ihnen Schutzrechte, auf die nach dem für Sie als Verbraucher geltenden Recht nicht verzichtet werden kann.
3. Verfügbarkeit des Dienstes und Sanktionen
Wir können die Verfügbarkeit des Dienstes für einzelne Personen, Gebiete oder Jurisdiktionen einschränken. Mit der Nutzung des Dienstes bestätigen Sie, dass Sie keinen anwendbaren Sanktionen unterliegen und den Dienst nicht aus einem umfassend sanktionierten Land oder Gebiet heraus nutzen, namentlich: Kuba, Iran, Nordkorea sowie die Krim und die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk.
4. VPN-Beschränkungen nach Ländern
In einigen Ländern ist die Nutzung eines VPN eingeschränkt oder verboten (zum Beispiel Nordkorea, Turkmenistan, Belarus, Oman, China, Iran, Russland und die VAE — diese Liste ist nicht abschließend und ändert sich im Laufe der Zeit). Sie allein sind dafür verantwortlich, vor der Nutzung zu prüfen, ob der Einsatz des Dienstes in Ihrer Jurisdiktion rechtmäßig ist.
5. Was wir herausgeben können
Wir unterliegen keinen Vorratsdatenspeicherungspflichten, die uns zur Protokollierung der Nutzeraktivität zwingen würden, und wir protokollieren sie auch freiwillig nicht: kein Browserverlauf, keine DNS-Anfragen, keine Verbindungsprotokolle.
Erreicht uns eine behördliche Anfrage, können wir nur herausgeben, was wir tatsächlich haben — eine Konto-E-Mail-Adresse, einen Abonnementeintrag und grobe Datenverkehrssummen. Diese Punkte und ihre Speicherfristen sind in unserer Datenschutzerklärung und im Transparenzbericht aufgeführt. Rechtmäßige Anfragen zuständiger Behörden beantworten wir; was nie aufgezeichnet wurde, können wir nicht herausgeben.